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Konzepte für eine Wahlrechtsänderung
Verschiedene Verbände und eine Reihe von Staatsrechtlern haben in der Vergangenheit, und verstärkt in den letzten Tagen, Vorschläge für eine Wahlrechtsreform gemacht. Näheres finden Sie immer wieder aktuell unter dem Menüpunkt "Links" Viele dieser Vorschläge sind recht kompliziert, z.B. die Idee der Präferenz- und Alternativstimme. Nach unserer Meinung sollte eine Wahlrechtsreform EINFACH sein. Nach unserer Meinung sollte eine Wahlrechtsreform GERECHT sein. Ein wenig mehr Gerechtigkeit, z.B. mit einer niedrigeren Hürde, reicht uns nicht aus!
Unser Einsatz gilt daher folgenden beiden Vorschlägen:1) Vollständige Abschaffung der 5%-Hürde ODER2) Nichtbesetzung der Mandate, die unter die 5% Hürde gefallen sind. Im Zusammenhang mit Variante 2) könnte über eine niedrigere Sperrklausel diskutiert werden.
Variante 1) wird auf kommunaler Ebene mittlerweile fast überall in Deutschland praktiziert. Die Kommunalvertretungen sind nach wie vor handlungsfähig. Viele Beschlüsse werden mit großen Mehrheiten, oder einstimmig gefaßt. Für die Erlangung eines Mandates sind im Durchschnitt zwischen 0,6 und 3% Wählerstimmen nötig, je nach Anzahl zu vergebender Mandate.Im Bundestag werden ca. 300 Mandate durch das Zweitstimmenergebnis vergeben. Es reichen also ca. 0,3% Wählerstimmen aus, um ein Mandat zu erreichen. Eine (wünschenswerte?) Verringerung der Zweitstimmenmandate auf die Hälfte würde die Hürde für ein Mandat auf etwa 0,5% der Wählerstimmen legen, und damit regionalen Mini-Parteien oder Spaß-Vereinen den Einzug in den Deutschen Bundestag deutlich erschweren.
Variante 2) führt dazu, dass eine Reihe von Sitzen im Parlament NICHT von Mandatsträgern besetzt würde, sondern automatisch bei allen Abstimmungen als NEIN (oder evtl. als Enthaltung) zu werten sind. Jede Partei ist nur mit sovielen Abgeordneten vertreten, wie es dem Wählerauftag entspricht. Eine absolute Mehrheit käme nur mit 50%+X Wählerstimmen zustande und entspräche damit auch dem Wählerwillen. Da der Wähler mit seinem Votum für eine nicht im Parlament vertretene Partei NEIN zu allen anderen Parteien gesagt hat, ist er mit den "Leermandaten" als Nein-Stimme auch beim politischen Tagesgeschäft vertreten. Eine Zersplitterung es Parlamentes findet nicht statt. Stabile Koalitionen sind weiterhin möglich. Eine Absenkung der Sperrklausel führt zu weniger "Leermandaten". Unbesetzte Abgeordnetenmandate ersparen dem Steuerzahler bares Geld. Die entsprechende Wahlrechtsänderung ist einfach, führt zu keinem höheren Auszählungsaufwand, und ist zu 100% gerecht.
Wie ist Ihre Meinung? Schreiben Sie uns:info@das-bessere-wahlrecht.de
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